Episode 108

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21st Apr 2025

Arbeitsrecht im Trauerfall: Axel Brodehl gibt Hinweise

Die Trauer und das Arbeitsrecht

RA Axel Brodehl ist Gast im Trauermanager-Podcast bei Stefan Hund

Brodehl erklärt, dass es kein direktes "Trauergesetz" gibt, aber verschiedene Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und anderen Gesetzen herangezogen werden können. Er betont die Notwendigkeit, die rechtlichen Details abhängig von der individuellen Situation zu klären, sei es beim Tod eines Mitarbeiters oder eines Angehörigen. Die Rechte und Pflichten im Todesfall eines Mitarbeiters enden automatisch ohne Kündigung. Auch das Thema, ob Mitarbeiter im Falle eines Todesfalls zu Hause oder bei der Arbeit bleiben sollten, wird angesprochen. Arbeitgeber haben dabei die Möglichkeit, über Urlaubsregelungen oder Sondervereinbarungen Flexibilität zu gewähren. Weiterhin wird die Bedeutung der Kommunikation in solchen Trauersituationen für das Betriebsklima hervorgehoben.

Hilfreich ist es hierbei gut strukturierte Handlungsleitfäden im Vorhinein entwickelt zu haben. Einerseits gibt dies allen Sicherheit und andererseits kann jeder davon ausgehen, dass er in einem vergleichbaren Fall die gleiche Unterstützung von seinem Arbeitgeber erhält.

Brodehl und Hund diskutieren ebenfalls die Herausforderungen beim Umgang mit dem Tod von Haustieren und das Potenzial von Wiedereingliederungsmaßnahmen nach längeren Abwesenheiten aufgrund von Trauer. Abschließend wird auch der Aspekt der Unterstützung und Schulung von Führungskräften im Umgang mit trauernden Mitarbeitern thematisiert.

Danke Axel

Kontakt: info@ra-brodehl.de

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Wir sprechen über Themen rund um Trauer. Für Unternehmer, Führungskräfte und Betriebsräte.

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Impressum

Transcript
Speaker:

Trauer und Arbeitsrecht, das habe ich bisher noch

Speaker:

nicht gehabt. Aber heute.

Speaker:

Herzlich willkommen zu einer neuen Folge von Das schwere leicht

Speaker:

gesagt. Liebe Hörerinnen und Hörer, schön, dass ihr wieder einschaltet.

Speaker:

Schön, dass ihr, wenn ihr was mitnehmt, das euren Freunden

Speaker:

weitergebt und vielleicht auch einfach den ganzen Podcast

Speaker:

empfiehlt. Heute habe ich mir einen absoluten

Speaker:

Fachmann eingeladen für das Thema Arbeitsrecht und Trauer.

Speaker:

Axel Brodehl. Wenn es bei den Wirtschaftsjunioren

Speaker:

zum Thema Axel heißt, dann heißt es eigentlich eher zum Thema

Speaker:

Arbeitsrecht. Oder andersrum, wenn es zum Thema Arbeitsrecht geht,

Speaker:

dann heißt es Axel. Und du warst

Speaker:

bis seit 2003 in dem ganzen Metier drin.

Speaker:

Du warst früher bei einem großen Unternehmerverband,

Speaker:

hast jetzt deine eigene Kanzlei.

Speaker:

Und wie das so bei Anwälten ist im Interview, es ist

Speaker:

ganz klar, das ersetzt hier keine Rechtsberatung. Aber da kommen wir

Speaker:

nachher noch dazu. Lieber Axel, ganz herzlich willkommen.

Speaker:

Danke für die Einladung. Ich freue mich, hier sein zu dürfen.

Speaker:

Gibt es eigentlich ein Gesetz rund Trauer

Speaker:

in Richtung Arbeitssicherheit, äh in Richtung Arbeitsrecht?

Speaker:

Nein, also es gibt jetzt kein Trauergesetz in dem Sinne, aber es gibt verschiedene

Speaker:

Paragrafen aus unterschiedlichen Gesetzen, wie zum Beispiel aus dem BGB, also dem

Speaker:

Bürgerlichen Gesetzbuch. Je nach Konstellation, teils ein Befristungsgesetz

Speaker:

kann relevant sein, Sozialgesetzbuch und verschiedene andere,

Speaker:

Betriebsverfassungsgesetz, wenn es einen Betriebsrat gibt. Also man muss sich das so

Speaker:

aus verschiedenen Ecken und Kanten sozusagen zusammensuchen.

Speaker:

Und je nachdem, bei dir weiß ich ja einfach aus Erfahrung,

Speaker:

du berätst sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer.

Speaker:

Und da gibt es ja die einen, die sagen, Mensch,

Speaker:

das müssen wir möglicherweise in der Betriebsvereinbarung klären.

Speaker:

Die anderen sagen vielleicht, das wäre gut, wenn es darin geklärt wäre,

Speaker:

denn dann wüssten wir, worauf wir uns miteinander vertragen

Speaker:

könnten. Gehen wir doch mal in die Situation

Speaker:

rein. Jetzt stirbt oder kriegt eine

Speaker:

böse Diagnose und kommt nicht wieder ein Arbeitnehmer.

Speaker:

Was passiert eigentlich in diesem Moment auf der rechtlichen

Speaker:

Seite? Also es passiert sehr

Speaker:

viel tatsächlich und ich denke, wir sollten das in kleinere

Speaker:

Häppchen sozusagen unterteilen, weil es sonst vielleicht einfach auch zu erschlagend

Speaker:

ist. Zunächst mal ist zu unterscheiden, nach meiner Erfahrung,

Speaker:

geht es jetzt darum, dass der Mensch selbst, also der Mitarbeiter, die

Speaker:

Mitarbeiterin ausfällt oder geht das, also

Speaker:

ausfällt im Sinne von stirbt, nicht rauskommt oder

Speaker:

haben wir eine Situation, wo ein naher Angehöriger, ist es ja

Speaker:

dann meistens, von einem Beschäftigten betroffen ist,

Speaker:

Ehepartner oder sonstige Partner, Kinder,

Speaker:

natürlich auch ganz besonders schlimmen Elternteile, Geschwister oder so. Und

Speaker:

das macht ja Unterschiedliches mit unterschiedlichen Menschen. Das heißt,

Speaker:

irgendeine Musterlösung gibt es schon mal nicht. Die Frage ist halt

Speaker:

immer, wie geht man damit und ja genau welche Rechten

Speaker:

und Pflichten gibt es. Natürlich auch abhängig davon, was im Einzelnen

Speaker:

geregelt ist. Aber jetzt denke ich

Speaker:

mal an so den ganz

Speaker:

normalen Mittelständler, der möglicherweise

Speaker:

eher seine Verträge mit Handschlag macht, als

Speaker:

detaillierte Regelungen. Wie ist es da? Ja,

Speaker:

also mein Eindruck ist auch, dass viele es gar nicht auf dem Schirm haben. Solange

Speaker:

bis was passiert und selbst dann nicht unbedingt, gar nicht wahrnehmen

Speaker:

als Problem oder erst wenn es schon eine ganze Weile

Speaker:

nicht so rund läuft. Also wenn gar nichts geregelt ist. Man hat

Speaker:

gar nichts daran gedacht und ist die Frage, wie sieht das jetzt aus?

Speaker:

Zunächst mal ist es so, es gibt, sprechen wir jetzt von

Speaker:

dem Fall, dass derjenige... Gucken wir erstmal nach dem Mitarbeiter, der verstorben

Speaker:

ist. ...Der Mitarbeiter, der verstorben ist. Okay, wenn der Mitarbeiter verstorben ist, dann

Speaker:

bedeutet es, dass die Rechte und

Speaker:

Pflichten unmittelbar zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer natürlich dahin sind.

Speaker:

Manchmal werde ich gefragt, was mit dem Arbeitsverhältnis, muss das jetzt noch gekündigt werden oder

Speaker:

so? Das muss es nicht, das endet automatisch. Da muss auch keiner einspringen und

Speaker:

jetzt irgendwie den Monat noch zu Ende arbeiten oder so.

Speaker:

Und da ist es mehr Frage der Rechte von

Speaker:

Angehörigen bzw. Erben. An der Stelle

Speaker:

zum Beispiel, was passiert mit der Vergütung? Wenn die Vergütung nicht ausgezahlt

Speaker:

ist, derjenige hat zum Beispiel bis zum 17. Monat gearbeitet, steht dem

Speaker:

ja einen Vergütungsanspruch entgegen, den der Mitarbeiter selbst nicht mehr

Speaker:

einfordern kann oder nicht mehr bekommen kann, so dass das auf die

Speaker:

Erben übergeht. Und wenn gar nichts geregelt

Speaker:

ist. Und wenn weitere Vergütungsbestandteile sind, wie zum Beispiel ein

Speaker:

Bonus, der noch aussteht, das Jahr ist schon rum, wir haben jetzt zum Beispiel Anfang

Speaker:

des Jahres, ist aber noch nicht gezahlt, dann gibt es auch auf sowas zum Beispiel

Speaker:

Anspruch. Oder es gibt zum Beispiel Anspruch auf sogenannte Urlaubsabgeltung.

Speaker:

Urlaubsabgeltung ist ein Anspruch, den eigentlich der Mitarbeiter hat, wenn ich

Speaker:

ausscheide, zum Beispiel weil ich in Rente gehe oder den Arbeitsplatz wechsel

Speaker:

und habe jetzt noch z.B. Noch sieben Tage Urlaub übrig, dann kann ich die, wenn

Speaker:

ich ausgeschieden bin, nicht mehr nehmen. Ja, weil wegbleiben,

Speaker:

also keine Dienstpflicht und dafür werde ich trotzdem weiter bezahlt, funktioniert

Speaker:

nicht mehr und dann sagt der Gesetzgeber, das wird umgewandelt in den Geldanspruch. Auch der

Speaker:

steht dann den angehörigen zu erstmal das

Speaker:

was sozusagen sowieso gilt wenn nichts geregelt ist wobei wie ist es an

Speaker:

der stelle wir reden jetzt vom positiven teil jetzt habe ich aber

Speaker:

noch 100 miese stunden ja spannende

Speaker:

frage also minus stunden wenn wenn minus stunden

Speaker:

möglich sind und dann ja auch im negativen Sinne generiert

Speaker:

wurden, dann haben viele Arbeitgeber Regelungen, dass sie sagen, wenn jemand

Speaker:

ausscheidet, dann behält sich der Arbeitgeber vor, im letzten

Speaker:

Monat die Minusstunden vom Gehalt abzuziehen? Das ist

Speaker:

bei einem lebenden, also ich sag mal, das Arbeitsfeld des überlebenden Mitarbeiter war

Speaker:

auch schon schwierig mit den Minusstunden, weil wenn die nicht vorher abgebaut sind

Speaker:

oder rechtzeitig mit Vergütung zum Beispiel gegengerechnet sind,

Speaker:

dann kann ich als Arbeitgeber oft gar nicht im letzten Monat plötzlich noch die

Speaker:

100 Minusstunden abziehen, denn es gibt ja auch so Dinge wie zum Beispiel

Speaker:

Pfändungsfreigrenzen, die ich nicht unterschreiten darf als Arbeitgeber. Und wenn

Speaker:

jetzt der Mitarbeiter noch 100 Minusstunden hat, hat sowieso nur, ich bleibe bei meinem Beispiel,

Speaker:

17 Tage gearbeitet im letzten Monat, dann gibt

Speaker:

es da nicht mehr viel, was der Arbeitgeber abziehen könnte. Aber theoretisch könnte er da,

Speaker:

je nachdem wie die Regelungen sind, im Vertrag auch noch was abziehen. Ja, das stimmt.

Speaker:

Wie siehst du das an dieser Stelle?

Speaker:

Sind da alle Mitarbeiter gleich oder sollten alle Mitarbeiter gleich behandelt

Speaker:

werden? Sollte man da vielleicht sogar eine

Speaker:

Art von Checkliste haben oder Leitfaden,

Speaker:

damit nachher nicht der eine gesagt sagt, die andere hat aber mehr

Speaker:

bekommen als ich. Ja, also es ist so, also es

Speaker:

gilt ja tatsächlich im Arbeitsrecht der Gleichbehandlungsgrundsatz.

Speaker:

Gleichbehandlungsgrundsatz sagt, genauso wie man das auch aus dem Grundgesetz kennt,

Speaker:

bei Staat gegen Bürger oder Bürger gegen Staat besser gesagt,

Speaker:

dass gleiche Sachverhalte, die im Wesentlichen gleich sind, auch gleich

Speaker:

behandelt werden sollen. Und ich kann im Arbeitsrecht

Speaker:

vom Gleichbehandlungsgrundsatz abweichen, wenn ich einen sachlichen Grund habe. Aber es ist

Speaker:

natürlich schwierig, wenn ich von zehn Mitarbeitern

Speaker:

neun etwas gewähre und dem zehnten nicht, dann wird

Speaker:

es nicht so einfach zu begründen, warum jetzt das in diesem Fall sachlich

Speaker:

anders gewesen sein soll. Also ja, muss man im Blick behalten, auf alle Fälle.

Speaker:

Aber es kann natürlich, was auch sein kann manchmal, ist, dass man etwas macht über

Speaker:

mehrere Jahre vielleicht, eine Prozedere, und sagt, ich gewähre,

Speaker:

wenn ich im Trauerfall fünf Tage Urlaub habe. Steht gar nicht im Arbeitsvertrag

Speaker:

drin, nicht im Tarifvertrag der Betriebsvereinbarung, sondern ich

Speaker:

gewähre das. Sagt dann vielleicht noch zu, wenn ich es als

Speaker:

Arbeitgeber perfekt mache, unter Freiwilligkeitsvorbehalt und so weiter. So, und jetzt bei dem

Speaker:

10. Sage ich, du kriegst das nicht. Und der sagt, ja Sekunde, also der

Speaker:

Gleichbehandlungsgrundsatz, dann könnte der Arbeitgeber sagen, das ist aber eine unternehmerische

Speaker:

Entscheidung, In Zukunft will ich das nicht mehr. Wenn ich das nicht mehr will,

Speaker:

dann darf ich aber nicht beim 10. Wieder, das ist nicht am 11. Wieder. Also

Speaker:

das geht nicht. Ich kann sagen, es ist genauso wie wenn ich sage, ich habe

Speaker:

die ganze Zeit für zu spät kommen nicht abgemahnt, jetzt reicht es mir und ab

Speaker:

sofort wird ab der ersten Minute abgemahnt. Also ich kann auch so eine Regel in

Speaker:

bestimmten Konzepten ändern, aber dann muss es dann wieder für alle gelten.

Speaker:

Sinnvoll ist etwas, was ich die ganze Zeit gewährt habe, nicht mehr zu gewähren. Das

Speaker:

ist ja auch ein Thema von Mitarbeitermotivation, also negative

Speaker:

Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterbindung, auch da in dem Fall im negativen Sinne

Speaker:

ist halt die große Frage, sollte man sich halt sehr gut überlegen.

Speaker:

Absolut, ich denke, drauflegen kann man

Speaker:

immer, aber in dem Moment, wo man etwas wegnimmt, reagieren die

Speaker:

meisten eher verschnupft. Ja,

Speaker:

genau, das ist so und unabhängig jetzt mal vom Thema auch

Speaker:

noch betriebliche Übungen oder so. Also man sollte sich halt, das ist halt wirklich

Speaker:

das, was man empfehlen kann, vorher Gedanken machen, was

Speaker:

passiert, wenn jemand stirbt oder, in anderen Fällen haben wir noch

Speaker:

gar nicht gesprochen, wenn jemand einen nahen Angehörigen hat, der verstorben

Speaker:

ist, wie gehe ich mit der Situation Und wenn ich mir das vorher überlege, du

Speaker:

hast vorhin gesprochen von Leitfaden oder Checkliste, das kann ich ja

Speaker:

ganz offiziell regeln, zum Beispiel wenn ich einen Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung habe oder wenn

Speaker:

ich keinen Betriebsrat habe, kann ich es auch aushängen oder wie auch immer. Ich kann

Speaker:

es aber auch einfach in der Schublade haben und für mich selbst als Leitfaden nutzen.

Speaker:

Und es gibt ja eine ganze Reihe von Dingen. Wir haben jetzt bislang nur gesprochen,

Speaker:

was gilt nach der Rechtslage sowieso, wenn nichts geregelt ist. Es gibt ja

Speaker:

so eine Klaviatur von verschiedenen Maßnahmen und Möglichkeiten, was man machen

Speaker:

kann. Und kann ja jetzt mal positiv gesprochen damit

Speaker:

auch im positiven Sinne für Mitarbeitermotivation, Mitarbeiterbindung

Speaker:

und so weiter sorgen, wenn ich da sensibel und

Speaker:

empathisch umgehe und vielleicht auch mal fünf

Speaker:

gerade sein lasse. Ich muss vielleicht einer der den Tag

Speaker:

weg bleibt und hat es nicht angekündigt, was natürlich juristisch nicht

Speaker:

geht. Aber ist die Frage, ob ich dann gleich mit Abmahnung wegen unentschuldigten Fehlens komme

Speaker:

oder ob ich nicht sage, ich verstehe deine Situation, Aber wenn du nicht kommen willst,

Speaker:

dann musst du Bescheid sagen, Urlaub nehmen oder wie auch immer, kannst einfach wegbleiben.

Speaker:

Dann muss ich vielleicht nicht gleich mit einer Abmahnung in die Ecke kommen oder so.

Speaker:

Absolut nicht. Also ich denke, es ist immer auch auf der

Speaker:

Arbeit immer auch eine persönliche

Speaker:

Kommunikation. Und wenn dann gleich die

Speaker:

juristischen Keulen rausgeholt werden, dann ist ganz klar, wir

Speaker:

sind nicht mehr in der Kommunikation, sondern wir haben eher ein ganz anderes

Speaker:

Problem. Aber ich

Speaker:

sag mal so, das erlebst du natürlich auch als Wirtschaftsmediator,

Speaker:

wenn dann jeder wieder keule. Und gut ist es

Speaker:

nicht ganz Deine Generation, aber so mit John Wayne, da steht bei 12 Uhr mittags

Speaker:

und wer zieht zuerst den Colt, ja? Ja, genau.

Speaker:

Ja, ja. Was man auch noch sagen kann, ist von wegen Rechte oder ohne das,

Speaker:

was geregelt ist, das Thema Herausgabe. Also wenn ich beim Arbeitgeber

Speaker:

als Arbeitnehmer noch irgendwelche Sachen hatte, private, persönliche Sachen, gibt es eine Herausgabe

Speaker:

anspruchsvollen Mitarbeiters oder wenn der gestorben ist, eben der Erben. Da muss man als Arbeitgeber

Speaker:

ein bisschen aufpassen, wenn da jetzt irgendwas super Wertvolles ist. Also wenn der jetzt seine,

Speaker:

was weiß ich, goldene Uhr in der Schublade liegen hat, sollte man es vielleicht tatsächlich

Speaker:

beim Erbschein zeigen lassen. Ansonsten muss man es vielleicht nicht ganz

Speaker:

so eng handhaben. Also juristisch gesehen eigentlich schon,

Speaker:

aber man weiß ja auch, wie lange so ein Erbschein vielleicht dauern kann.

Speaker:

Aber wir haben ja auch noch nicht drüber gesprochen, was man hier vielleicht auch regeln

Speaker:

könnte an der Stelle. Also gerade das ist

Speaker:

ja auch bei manchen wirklich auch ein schwieriges

Speaker:

Feld, so dieses, ich habe es mal genannt, Offboarding.

Speaker:

Denn wir kennen genügend Geschichten, wo man den

Speaker:

Eindruck hat, da wird eine Kiste genommen, da wird der Schreibtisch angehoben,

Speaker:

dann bekommen die Angehörigen nachher die Kiste mit den "lieben"

Speaker:

Worten DA!. Das

Speaker:

macht natürlich kommunikativ den GAU. Ja,

Speaker:

also sollte man nicht tun. Erstens, weil es von der moralischen Ebene

Speaker:

natürlich fehlt in der empathischen Ebene. Aber man muss ja auch

Speaker:

immer sich klar sein, dass die anderen Kolleginnen und Kollegen das ja

Speaker:

mitunter möglicherweise auch sehr genau sehen und beobachten, was da

Speaker:

passiert und wie man umgeht und sich die Frage stellen, ist das dann bei mir

Speaker:

auch so oder wäre das bei mir auch so? So mal

Speaker:

ganz, ganz egoistisch oder machiavellistisch

Speaker:

gesagt, auch unter so einem Aspekt her macht das Sinn,

Speaker:

doch mit den Leuten vernünftig umzugehen, abgesehen davon, dass ich es auch für richtig halte.

Speaker:

Aber man kann ja auch, wie gesagt, man kann ja auch Dinge sogar im positiven

Speaker:

Sinne regeln. Das jetzt gar nicht heißt, dass man das alles machen muss, aber man

Speaker:

kann sich ja überlegen, zum Beispiel zahlt man das Gehalt sogar bis zum

Speaker:

Monatsende weiter und nicht nur bis zum 17. Anteil. Manche Unternehmen

Speaker:

haben Versicherungen abgeschlossen, wo dann noch ein, zwei volle Monate

Speaker:

hintendran kommen. Gerade in der Situation, wo ich jetzt plötzlich drei, vier, fünftausend Euro, vielleicht

Speaker:

auch ein paar mehr, rund die Bestattung habe, vielleicht bei

Speaker:

Doppelverdienern mit Familie und so weiter und alles relativ eng

Speaker:

gestrickt war, fällt jetzt auf einmal eine Vergütung weg. Da habe ich doch

Speaker:

als betroffene Angehörige, Partner oder wie auch immer Partnerin,

Speaker:

vielleicht ein bisschen mehr durchschnaufen, wenn da nicht sofort da auch

Speaker:

noch das Geld wegfällt. Es gibt auch Unternehmen sogar, die gehen noch einen Schritt weiter

Speaker:

und machen eine hinterbliebene Rente. Da wird dann die nächsten zehn oder

Speaker:

wie viele Jahre auch immer noch sozusagen dauerhaft kontinuierlich was

Speaker:

gezahlt. Man kann über Arbeit geben, ob man zum Beispiel

Speaker:

Kosten bei der Bestattung teilweise übernimmt, eine Einmalzahlung

Speaker:

macht.

Speaker:

Was man nicht unbedingt macht, oder was heißt nicht

Speaker:

unbedingt, vor gar nicht langer Zeit bin ich gefragt worden, in irgendeinem

Speaker:

Fall mit einem Todesfall, da wollte die Ehefrau gerne ein

Speaker:

Zeugnis haben, von dem, also für den Ehemann, für den

Speaker:

Verstorbenen. Mhm. Da seh ich keinen Anspruch. Wenn der

Speaker:

Arbeitgeber, wenn jetzt ein, was besonders wichtig ist, kann man natürlich überlegen, auch das zu

Speaker:

machen. Einen Anspruch jedenfalls sehe ich nicht, weil es ja eine höchstpersönliche Sache und

Speaker:

Zweck eines Zeugnisses ist, dass ich mich woanders wiederum bewerben kann. Es ist wichtig für

Speaker:

mein Fortkommen und wenn ich gestorben bin, dann fällt halt dieser Grund weg. Aber

Speaker:

selbst das kann man sich überlegen. Ist das wichtig? Wie schade, jetzt war

Speaker:

der so lange da und jetzt hat er nicht mal ein Zeugnis. Also ich sag

Speaker:

mal, nichts reicht da als das.

Speaker:

Das sollte nicht das Hauptproblem sein.

Speaker:

Gucken wir nochmal auf die andere Seite. Jetzt

Speaker:

stirbt mein Partner oder meine Eltern

Speaker:

oder ich habe einfach nur die Informationen, jetzt muss mein Vater

Speaker:

ins Hospiz. Das heißt also im Klartext, es

Speaker:

wird erwartet, wir reden nicht mehr über Jahre, sondern eher über

Speaker:

Monate oder Wochen. Wie ist das eigentlich in diesem

Speaker:

Moment? Ja, der Einfachheit halber

Speaker:

spricht jetzt mal vom Todesfall ohne Varianten.

Speaker:

Auch da muss man erst mal unterscheiden, was passiert, wenn gar nichts geregelt ist

Speaker:

und was könnte man regeln. Wenn gar nichts geregelt ist,

Speaker:

dann gibt es nach dem Gesetz eine sogenannte bezahlte Freistellung. Also wenn ich einen

Speaker:

Todesfall habe, gerade beim Todesfall,

Speaker:

dann habe ich eine bezahlte Freistellung, das steht, ich bin kein Freund jetzt von

Speaker:

Paragraphen zu zitieren, an der Stelle mache ich das auch nochmal, weil es dann

Speaker:

im Paragraph 616 BGB, der sagt, dass bei einer

Speaker:

verhältnismäßig nicht erheblichen Zeit durch einen in

Speaker:

meiner Person, nicht in meiner Person liegenden

Speaker:

Grund, Entschuldigung, durch einen in meiner Person liegenden Grund, aber ohne mein

Speaker:

Verschulden, ich Dienstleistung verhindert bin, dann

Speaker:

habe ich eine bezahlte Freistellung, dann wird das bezahlt. Und jetzt muss

Speaker:

man wissen an der Stelle, das BGB, das gibt es seit dem 01.01.1900,

Speaker:

also jetzt seit 125 Jahren. Und damals gab es kein Entgeltfortzahlungsgesetz,

Speaker:

das heißt der Hauptfall dafür war eigentlich, wenn ein Mitarbeiter krank wird, aber

Speaker:

nicht monatelang, aber überschaubaren Zeitraum, muss der Arbeitgeber

Speaker:

weiterzahlen. Das war der Hauptthema. Jetzt gibt es ja seit so und so vielen Jahrzehnten

Speaker:

das Entgeltfortzahlungsgesetz, das heißt der Hauptfall ist weggefallen, aber es gibt immer noch

Speaker:

Fälle. Beispielsweise, ich bleibe mal beim Thema Krankheit, zum Beispiel ich brauche einen MRT-Termin,

Speaker:

wir alle wissen, MRT-Termin ist schwierig zu bekommen, und Jetzt kriege ich einen in sieben

Speaker:

Wochen mitten am Tag in der Kernarbeitszeit oder wenn ich den nicht

Speaker:

nehme, erst in 13 Wochen. Dann will und muss ich und sollte ich

Speaker:

diesen Termin wahrnehmen und dann muss der Arbeitgeber mir das auch ermöglichen.

Speaker:

Und das sehe ich zum Beispiel auch, wenn ich jetzt fast eine Fünf-Tage-Woche habe, Montag,

Speaker:

Früh bis Freitagabend, jeden Tag immer tagsüber arbeite und die

Speaker:

Bestatter außenherum haben alle immer von 9 bis 16 Uhr oder 17 Uhr

Speaker:

offen, dann könnte ich ja mit keinem Bestatter die

Speaker:

Bestattung zum Beispiel regeln. Und Blumen kann ich vielleicht an einem Wochenende

Speaker:

besorgen, aber einzelne Dinge könnte ich nicht machen. Wie ist es, der

Speaker:

Gang zum Amt? Der Gang zum Amt zum Beispiel, genau. Oder ich

Speaker:

habe zum Beispiel, wenn ein Elternteil stirbt, und beide haben bislang

Speaker:

gelebt, eine Person ist pflegebedürftig, der

Speaker:

gepflegt hat, der stirbt, und die zu pflegende Person lebt noch. Jetzt muss ich

Speaker:

nicht nur die Bestattung und alles, was dazugehört,

Speaker:

sprechen mit Priester oder sonstigen Religionsangehörigen oder so, all die Dinge

Speaker:

organisieren, sondern ich muss jetzt auch noch gleichzeitig die Fortsetzung der

Speaker:

Pflege für den anderen Elternteil organisieren. Das kriege ich nicht hin

Speaker:

in, was ich, zwei Mal oder drei Mal drei Stunden oder so. Da

Speaker:

brauche ich also deutlich mehr. Dieser 616, der kann

Speaker:

allerdings in Verträgen, und das passiert gar nicht so selten, auch

Speaker:

abgedungen werden, wie wir sagen. Das heißt, im Arbeitsvertrag,

Speaker:

der gilt gar nicht. Und gerade jetzt nach Corona ist es auch was, was wir

Speaker:

Arbeitsrechtler, Unternehmen auch durchaus empfehlen, weil es gab Konstellationen bei

Speaker:

Corona. Da waren die Leute zwei Wochen zu Hause, konnten dann möglicherweise nicht

Speaker:

arbeiten, weil nicht jede Tätigkeit kannst du als Homeoffice oder so machen,

Speaker:

und sind auch mit Impfschutzgesetz und allem durchs Raster gefallen, weil

Speaker:

sie in Quarantäne waren. Und da gab es Konstellationen, da musste das Unternehmen auf

Speaker:

einmal zahlen. Und dann vielleicht auch mal zehn Tage lang oder so. Und dann haben

Speaker:

viele gesagt, oh, das ist aber blöd. Und dann wurde das noch mehr gestrichen als

Speaker:

vorher. Aber auch da ist es so, auch wenn es selbst jetzt im Arbeitsvertrag

Speaker:

gestrichen ist und jetzt kommt so eine Situation, kann natürlich der Arbeitgeber flexibel reagieren, kann

Speaker:

sagen, okay, aber sie dürfen das trotzdem wahrnehmen oder

Speaker:

Sprecher haben, ja Also das geht natürlich trotzdem. Und wenn

Speaker:

ich, also das jetzt wirklich gestrichen ist, noch zu bleiben, weil

Speaker:

es ist nichts besonders geregelt, dann habe ich mindestens Anspruch auf

Speaker:

unbezahlte Freistellung. Also der Arbeitgeber kann nicht sagen, Du musst

Speaker:

hier bleiben und darfst jetzt tagsüber nicht irgendwas organisieren oder

Speaker:

so. Also diesen Anspruch habe ich auf alle Fälle. Was ich natürlich

Speaker:

immer machen kann, ist zu sagen, okay, ich nehme ein paar Tage bezahlten

Speaker:

Urlaub. Da muss der Arbeitgeber auch Rücksicht nehmen und grundsätzlich das auch

Speaker:

kurzfristig gewähren, auch wenn es sonst immer Urlaubsplanungen Wochen vor oder so sein müssen

Speaker:

im Unternehmen. Gibt es ja auch. Also da muss der Arbeitgeber

Speaker:

sich darauf einlassen, wenn er sonst nicht flexibel ist und sagt, ja,

Speaker:

ich lasse mal fünf Grad sein. Jetzt frage ich einfach nochmal ganz

Speaker:

konkret. Es ist bei meiner türkischen Mitarbeiterin

Speaker:

der Opa in Anatolien gestorben und dann ist ganz

Speaker:

klar, wir reden über Beerdigung heute Abend oder

Speaker:

morgen oder Du hast ja

Speaker:

gute Bekannte in Spanien, wo du einfach auch sagst, keine

Speaker:

48 Stunden. Da muss ich als Arbeitgeber auch

Speaker:

eingehen. Da kann ich nicht nicht per se sagen,

Speaker:

nee, das geht nicht, ist mir zu kurzfristig oder so. Es wird sicherlich

Speaker:

auch schwierig zu beantwortende Fälle geben, wie das halt immer so

Speaker:

ist. Wenn,

Speaker:

keine Ahnung, wenn die einzige Person, die gerade üblich bleibt, weil alle

Speaker:

anderen im Urlaub sind, krank sind oder was weiß ich, die etwas

Speaker:

macht, wo ich keinen Ersatz habe als Arbeitgeber

Speaker:

und muss man dann schon mal schauen, ist das vielleicht eine Situation, wo dann auch

Speaker:

die Geschäftsführerinnen und der Geschäftsführer einspringen müssen. Ich denke jetzt mal an Dinge

Speaker:

wie Kinderbetreuung für andere oder was weiß ich was. Aber da

Speaker:

kann es schon auch durchaus schwierige Situationen geben, aber grundsätzlich gilt, ich

Speaker:

muss die Leute gehen lassen. Und nicht das, wie man manchmal auch

Speaker:

Filmen sieht, wenn du jetzt gehst, dann hast du gleichzeitig deine Kündigung

Speaker:

im Briefkasten. Ja, also jetzt eine

Speaker:

Kündigung, weil jemand zur

Speaker:

Trauerfeier der Familie reist. Also ich habe zum

Speaker:

Beispiel, du hast ja schon gesagt, Spanien, spanische

Speaker:

Verwandte, da gab es so Fälle, wo dann jemand für den

Speaker:

Todesfall des Bruders oder der Mutter oder so, innerhalb von 24

Speaker:

Stunden nach Spanien reisen musste, weil nämlich da immer so schnell die Beerdigungen

Speaker:

stattfinden, zwischen 24 und 48 Stunden, so wie du

Speaker:

sagst. Und da kann man nicht sagen, in fünf Tagen kannst du gehen,

Speaker:

aber morgen geht nicht oder heute Abend geht nicht. Das funktioniert nicht.

Speaker:

Im Übrigen ist ja auch so, es gibt ja, wir haben ja gesagt, was ist,

Speaker:

wenn nichts geregelt ist. Also viele Arbeitsverträge oder auch viele

Speaker:

Tarifverträge haben ja auch Regelungen, wo eine bestimmte Anzahl von

Speaker:

Sonderurlaubstagen festgehalten sind. Da steht dann

Speaker:

zum Beispiel vier Tage beim Ehepartner,

Speaker:

zwei Tage beim Kind und einen Tag bei einem Elternteil oder Geschwisterteil.

Speaker:

Mit teilweise anderen Zahlen oder anderen... Aber

Speaker:

meistens so zwischen 1 und 4 Tage und meistens so diese ganz, ganz

Speaker:

enge Familienkreise. Und natürlich so, wenn ich

Speaker:

jetzt sage, ich muss nach Spanien, weil da hat

Speaker:

der Nach-Nach-Cousin meines Opas, der ist jetzt gestorben

Speaker:

oder so, dann wird es manchmal vielleicht auch schwierig, weil dann das Näheverhältnis

Speaker:

fehlt und dann der Arbeitgeber vielleicht eher sagen kann, aus

Speaker:

den Gründen passt das jetzt nicht.

Speaker:

Entschuldigung, aber grundsätzlich, gerade wenn es eine

Speaker:

nähere Verwandtschaft ist, habe

Speaker:

ich also diese Möglichkeit dann auch zu gehen. Aber ich sollte trotzdem nicht einfach gehen,

Speaker:

sondern ich muss natürlich Bescheid sagen. Auch da wieder, Kommunikation

Speaker:

ist alles der Kommunikation ist alles und ohne Kommunikation wird es einfach schwierig.

Speaker:

Das heißt aber auch,

Speaker:

wir haben im Augenblick jetzt erstmal nur die Beisetzung oder den

Speaker:

Tod von Menschen gesehen. Wie siehst du das an der Stelle? Also

Speaker:

wir waren sehr überrascht. Wir hatten ja eine wissenschaftliche

Speaker:

Studie in Auftrag gegeben bei der Technischen Hochschule in Würzburg.

Speaker:

Und in einem Freifeld haben fast 25%

Speaker:

gesagt, mein Mitarbeiter ist deshalb

Speaker:

so ausgefallen, weil es ein Haustier war.

Speaker:

Also wir selber haben schon jahrelang Hunde und wie

Speaker:

gesagt, da ist es klar, das ist auch nur eine gewisse

Speaker:

Zeit, dass das

Speaker:

so reinhaut, hatten wir

Speaker:

nicht vermutet. Aber Wie sieht das in dem Moment der Arbeitsrechtler?

Speaker:

Also ich würde sagen, reden kann man ja immer.

Speaker:

Das heißt, wenn ich betroffene Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin bin,

Speaker:

zu Chefin gehen und sagen, hier so sieht es aus, und ich

Speaker:

fühle mich nicht, kann ich drei Tage zu Hause bleiben

Speaker:

oder so. Sollte ich mir dann als Unternehmen auch schwer überlegen, ob

Speaker:

ich das verneine. Kann aber sehr gut sein, dass es

Speaker:

dann heißt, ja, kannst du jetzt Urlaub nehmen, kurzfristig, auch wenn vielleicht

Speaker:

kurzfristig Urlaub nicht vorgesehen ist, aber Urlaub im Sinne von, es geht von meiner

Speaker:

Urlaubskarte ab, also es ist zwar bezahlt, aber ich habe dann drei Tage

Speaker:

weniger, die ich für Verreisen oder so nutzen kann.

Speaker:

Wenn ein Haustier stirbt, dass das auf der

Speaker:

psychologischen Ebene Menschen mitnimmt oder vielleicht auch mehr

Speaker:

mitnimmt, als wenn jetzt eine bestimmte Tante oder ein bestimmter Ort kommt. Das

Speaker:

kann ich mir gut vorstellen, dass das so ist. Arbeitsrechtlich sehe ich aber

Speaker:

keine Rechte auf Arbeitnehmerseite. Also da bin ich, aus meiner

Speaker:

Sicht, auf gut Will der Arbeitgeberseite angewiesen.

Speaker:

Auf Arbeitgeberseite wiederum muss man natürlich bei all den Dingen immer überlegen,

Speaker:

was bringt es mir, wenn jemand in so eine Situation hat, im

Speaker:

Moment sich nicht in der Lage sieht zu arbeiten,

Speaker:

Was bedeutet das für bewusste oder unbewusste, ich bleibe jetzt mal bei

Speaker:

unbewussten, unbewusste Fehlerquellen. Was bedeutet das für die, auch

Speaker:

wieder hier natürlich Motivation, was bedeutet das für die Kommunikation. Wie

Speaker:

spricht die Person jetzt mit Kunden oder im

Speaker:

Team? Ist die Person vielleicht gereizter, kann sich gar nicht konzentrieren,

Speaker:

guckt gedanklich sozusagen in die Luft mehr und was weiß ich was. Also ich

Speaker:

will da gar keinem was unterstellen, aber unterm Strich muss ich mir überlegen, wie viel

Speaker:

bringt das oder ist es nicht sinnvoller, demjenigen seinen Raum und seine Zeit zu

Speaker:

gewähren? Vielleicht auch unbezahlte Freistellung, wenn derjenige es

Speaker:

nicht auf Urlaub nehmen möchte und ich wiederum vielleicht Arbeitgeber,

Speaker:

aber dass ich demjenigen eine gewisse Zeit den Raum gebe, damit er dann,

Speaker:

die Person dann hoffentlich wieder mit gestärkter Kraft wieder zurückkommt.

Speaker:

Ja, ja. Aber einen Anspruch auf Arbeitnehmerseite würde ich jetzt bei Haustieren nicht sehen.

Speaker:

Und wir sehen, Sonderurlaub,

Speaker:

dort wo es überhaupt geregelt ist, muss ein Arbeitgeber gar nicht regeln oder im Tarifvertrag,

Speaker:

aber wenn es geregelt ist, sehr oft so, Das erste Mal, als ich es gelesen

Speaker:

hatte, war so was, vier Tage Ehepartner und einen Tag Kind. Da

Speaker:

habe ich erst die erste Sekunde war, Kind ist doch eigentlich noch schlimmer. Und dann

Speaker:

habe ich gedacht, okay, hat wahrscheinlich mit Organisieren zu tun. Wenn ich einen Ehepartner

Speaker:

habe, der stirbt, muss vielleicht noch mehr organisiert werden. Aber

Speaker:

Wenn man sieht, dass dann bei Kind nur ein Tag manchmal dasteht, bei diesem

Speaker:

Sonderurlaub, da komme ich mit dem Hund, der Katze, dem Vogel

Speaker:

oder welches Tier auch immer ich dann habe nicht ran, meine ich. Ja, zumal

Speaker:

dieser Sonderurlaub kommt aus meiner Sicht, und du hast jetzt vorhin

Speaker:

gesagt BGB 1900, das kommt aus meiner Sicht sogar aus

Speaker:

der Zeit von Bismarck, der ja

Speaker:

dann 1870, 1880 irgendwann

Speaker:

die Personenstandsgesetze eingeführt hat und wo ich im

Speaker:

Endeffekt dann auf das entsprechende Bürgermeisteramt, so hieß das damals

Speaker:

noch, gehen musste und die ganzen

Speaker:

Formalitäten erledigen musste. Und ich

Speaker:

glaube nicht, dass diese drei Tage, vier Tage oder wie auch immer Freistellung

Speaker:

dazu waren, dass die Leute trauern sollten. Also ich glaube, mit

Speaker:

Trauer hat diese Freistellung gar nichts zu tun.

Speaker:

Ne, wie gesagt, der Hauptgedanke war

Speaker:

Krankheit. Wenn jemand ein paar Tage krank ist, dass er dann nicht sofort,

Speaker:

oder dass er nicht zur Arbeit geht, wenn er schwer krank ist,

Speaker:

oder mit Geld nicht ausbleibt. Und andersrum,

Speaker:

dass man da nicht Angst haben muss, wenn es nur ein paar Tage geht. Das

Speaker:

war der Hintergrund. Ich habe das mal gelesen. Es gibt ja immer zugesetzten

Speaker:

auch begleitende Texte, auch manchmal vom Bundestag oder so,

Speaker:

was steckt dahinter. Wir nutzen es manchmal bei der Auslegung,

Speaker:

bei der Auslegungshilfe, wie etwas gemeint ist. Beim BGB

Speaker:

ist ja auch so, das wurde ich auch mal gelesen, ich weiß gar nicht, ob

Speaker:

das jetzt von der Zahl genau stimmt, aber das wurde wohl sechs Jahre lang geschrieben

Speaker:

und es macht auch Sinn, wenn man sich überlegt, wie komplex das ist für die

Speaker:

damalige Zeit. Es hat ja damals schon

Speaker:

etliche Paragrafen gehabt mit vielen Regelungsteilen zum Kaufvertrag

Speaker:

und Mietvertrag und so weiter. Sachenrechte und so,

Speaker:

ja. Ich möchte das auch nicht vertiefen, aber jedenfalls,

Speaker:

ja, ich möchte nicht vertiefen.

Speaker:

Wo ich aber nochmal mit dir vertiefen würde,

Speaker:

So manch einer ist ja auch

Speaker:

durch einen Trauerfall erstmal derartig aus der Bahn geschmissen.

Speaker:

Bisschen dazu, ich hatte neulich mit der

Speaker:

Anja Kaiser ein Gespräch. Anja Kaiser ist

Speaker:

so die Frau fürs BEM. Dann

Speaker:

kommt auf einmal Trauer und BEM

Speaker:

oder Trauer und möglicherweise berufliche Eingliederung.

Speaker:

Was kommt dir da als Arbeitsrechtler?

Speaker:

Das kann eine sehr gute Sache sein. Als du

Speaker:

gefragt hattest, ob wir eine Podcast-Folge zusammen machen, war mein

Speaker:

erster Gedanke, da kann man gar nicht so viel drüber reden. Dann habe ich mich

Speaker:

mal hingesetzt und dann kommen auf einmal an ganz viele Gedanken,

Speaker:

was so alles relevant ist. Und da kam auch mir der Gedanke mit der Wiedereingliederung.

Speaker:

Gerade wenn jemand einen

Speaker:

längeren Zeitraum fehlt, weil es vielleicht psychisch belastet

Speaker:

Oder verschiedene Faktoren zusammenkommen, wie das, was ich vorhin gesagt habe, jetzt muss ich auch

Speaker:

noch jemanden pflegen plötzlich. Vielleicht, weil ich keine

Speaker:

andere Lösung habe, nutze dann die Möglichkeit, bis zu sechs Monate kann ich ja Pflegezeit

Speaker:

nehmen. Das ist unbezahlt. Am Start kann ich dann vielleicht ein günstiges

Speaker:

Darlehen oder ein zinsloses Darlehen bekommen, aber ist ja alles schwierig. Dann belastet

Speaker:

mich das Ganze und dann komme ich nach einem halben oder dreiviertel Jahr zurück.

Speaker:

Und so von heute auf morgen wieder volle Kanne. Das sagt

Speaker:

man ja schon ab sechs Wochen, BEM, wie du richtig sagst, Betriebliches Eingliederungs Management,

Speaker:

so dass man sagt, man sollte zumindest mal darüber reden. Also von daher halte ich

Speaker:

das durchaus für sinnvoll. Ich halte es auch für sinnvoll, als Unternehmen sich zu überlegen,

Speaker:

und zwar immer eigentlich vorher, bevor der Fall passiert, idealerweise. Das war

Speaker:

ja das Thema, habe ich einen Plan, habe ich einen Trauerplan, habe ich ein Geschäftsplan,

Speaker:

ob ich möglicherweise auch Dinge wie irgendwelche seelsorgerischen

Speaker:

Angebote mache, Trauerbegleitung. Das kann sein,

Speaker:

entweder, wenn die Person das kann, zum Beispiel durch die Betriebsärztin,

Speaker:

den Betriebsarzt oder eine andere darauf geschulte Person.

Speaker:

Manchmal hat man ja zum Beispiel einen Klinikpfarrer

Speaker:

im Unternehmen, was du ja gemacht hast,

Speaker:

oder jemand Externes. Auch zum Beispiel jetzt jemanden wie

Speaker:

dich oder jemand anderes vor Ort, wo man sagt, wir

Speaker:

bieten das zumindest an. Also gar nicht als Aufdrängung. Überhaupt halte ich es für wichtig,

Speaker:

dieses Thema Trauer ist ja ein sehr sensibles Thema. Das heißt, es ist wichtig

Speaker:

einerseits von der Kommunikation, wie gehe ich damit Aber

Speaker:

auch nicht nur, dass ich hingehe und sage, hier, ich habe was ganz Tolles,

Speaker:

sondern dass ich erst mal frage, wie ist denn Ihr Bedarf?

Speaker:

Und Ihnen helfen. Und dann kann es sein, da kommen dann vielleicht Lösungen raus, zum

Speaker:

Beispiel eine flexible Arbeitszeitgestaltung, die man sonst nicht hat, wo

Speaker:

man auch als Arbeitslechter, sage ich, achten sollte, dass es so geregelt ist, dass man

Speaker:

auch wieder rauskommt in vier oder sechs oder acht oder zehn Wochen oder so, das

Speaker:

ist jetzt kein Dauerzweck. Möglicherweise kann ich,

Speaker:

was ich sonst nicht kann, mal eine Weile nur von zu Hause

Speaker:

arbeiten. Andersrum kann es auch sein, dass jemand, der normalerweise nur zu Hause arbeitet,

Speaker:

jetzt ist dort der Ehepartner gestorben. Ich meine, vor drei Jahren sind die Kinder

Speaker:

ausgezogen, jetzt ist der Ehepartner gestorben. Jetzt kann es auch sein, andersrum, dass derjenige

Speaker:

eigentlich Bedarf hat an sozialem Umfeld und möchte eigentlich lieber im Unternehmen

Speaker:

arbeiten. Da gibt es ja so viele verschiedene Möglichkeiten,

Speaker:

an die man denken kann. Kundenkontakt, weniger Dienstreisen, wenn das

Speaker:

belastet und so weiter. Da sollte man tatsächlich vielleicht auch am besten

Speaker:

mit der betroffenen Person sprechen, was helfen kann und

Speaker:

dann das Signal geben, wir versprechen jetzt nicht, dass sie alles,

Speaker:

was sie sich wünschen, so genau bekommen, aber wir versprechen, dass wir gucken, dass wir

Speaker:

eine gute Lösung finden, so in der Art. Auf jeden

Speaker:

Fall. Und wir gucken ja auch, dass es an der Stelle den Führungskräften

Speaker:

gut geht, denn manchmal opfern sich dann die

Speaker:

Führungskräfte auf, gerade wenn

Speaker:

es auch das ganz heiße Thema Suizid gegangen ist,

Speaker:

dass dann die Führungskraft doch die, ich

Speaker:

sage jetzt einfach mal in Anführungszeichen, die Mannschaft zusammenhalten will und

Speaker:

sich dabei selbst

Speaker:

ausliefert. Ja, also auf alle Fälle,

Speaker:

das ist ein Thema, was man auch

Speaker:

nicht verachten sollte. Auch da, ich empfehle

Speaker:

ja sowieso, dass man Führungskräften, wenn es geht, in

Speaker:

irgendeiner Form ein Kommunikationstraining gibt. Und da kann es sinnvoll sein, dass man

Speaker:

sagt, okay, ein Part von so einem Kommunikationstraining ist

Speaker:

auch, und zwar auch jetzt wieder vorweg, bevor die Situation eingetreten

Speaker:

ist, wie geht derjenige mit dem Team

Speaker:

Weil das kann ja auch mit dem Team was machen. Also wenn der Mitarbeiter, wenn

Speaker:

ein Kollege stirbt sowieso, aber Auch wenn ich

Speaker:

jetzt sehe, mein Kollege im Büro,

Speaker:

was ich vielleicht mit dem Ding sogar teile, leidet gerade furchtbar

Speaker:

unter dem Todesfall XY oder so.

Speaker:

Und das kann ja auch für die anderen im Team was machen. Und dann

Speaker:

natürlich, egal ob jemand stirbt oder ausfällt, weil er sich jetzt grade

Speaker:

andere Dinge kümmern muss, durch Todesfall in der Familie, ist ja auch die Arbeitsbelastung

Speaker:

vielleicht auf einmal anders. Und da ist es sinnvoll, dass da auch

Speaker:

entsprechend offen und sinnvoll kommuniziert wird. Und vielleicht

Speaker:

auch, welche Aufgabe, die man als nicht die super dringendste

Speaker:

sieht, aber vielleicht auch nicht unwichtig ist, trotzdem mal schieben

Speaker:

kann, damit dann nicht, wenn bei den kleinen

Speaker:

Teams, wenn von drei Leuten einer ausfällt, dass nicht

Speaker:

dann die anderen beiden gleich in kürzester Zeit super belastet werden.

Speaker:

Ja, genau. Nee, deshalb haben wir ja auch den Trauermanager entwickelt,

Speaker:

da wirklich auch den Führungskräften im Vorfeld schon die Möglichkeit zu

Speaker:

geben oder eben halt in den ersten zwei Minuten die Möglichkeit zu

Speaker:

geben, da mit einem Blick zu wissen, was sind die dicken

Speaker:

Brocken, auf die ich achten muss. Denn wie das Spiel

Speaker:

weitergeht nachher, das entscheidet sich in erster Linie in den ersten

Speaker:

fünf Minuten der ersten Begegnung. Wie so oft,

Speaker:

ja. Wie so oft. Genau. Ja, was man sich auch überlegen

Speaker:

kann, ist ja als Unternehmer, also wir empfehlen ja sowieso, also

Speaker:

jeder der Unternehmen in irgendeiner Weise berät, egal aus

Speaker:

welcher Richtung, also nicht nur Juristen, kommt ja früher oder später dazu,

Speaker:

Unternehmerinnen und Unternehmern auch zu raten, einen sogenannten Notfallkoffer

Speaker:

zu bilden. Irgendwie ein Ordner, digital oder

Speaker:

Papier ist völlig egal, aber irgendwo eine Stelle, wo gesammelt ist, was

Speaker:

sind die wichtigsten Kunden, Lieferanten mit Kontaktdaten?

Speaker:

Wo sind überall Bankverbindungen, wo sind Kredite mit Verpflichtungen, wo sind andere

Speaker:

Verpflichtungen und so weiter. Wo sind irgendwelche

Speaker:

Zugangsdaten, das Hauptpasswort für was

Speaker:

auch immer. Und dann eine oder zwei Personen des Vertrauens, die dann irgendwie

Speaker:

Zugang bekommen. Oder ich hinterlege es bei einem Notar, der es nur rausgibt, wenn halt

Speaker:

was passiert oder so. Und so ähnlich könnte man auch

Speaker:

nachdenken, zumindest bei Personen im Unternehmen, die

Speaker:

Schlüsselpositionen sind, dass man sagt, nicht

Speaker:

nur vor einem Urlaub, sag mal was gerade an oder so, sondern

Speaker:

ja auch Dinge wie Zugangsdaten, wo ist was Wichtiges

Speaker:

oder so, dass man da vielleicht ein, halb ein Jahr oder so aktualisiert, mal

Speaker:

festhält und dann irgendjemand weiß auch, wo es zu finden ist und wie man dran

Speaker:

kommt, kann natürlich auch für das Team unheimlich viel entlasten. Du,

Speaker:

ich glaube, das ist eine Sache für eine neue Folge, denn wir sind gleich an

Speaker:

der 40-Minuten-Grenze. Ich sage mal ganz, ganz herzlichen

Speaker:

Dank. Und liebe Hörerinnen und Hörer, wenn ihr uns schreiben wollt,

Speaker:

dann schreibt uns an podcast-manager.de

Speaker:

und empfehlt uns gerne weiter. Und ich bin mir sicher,

Speaker:

Axel, du bist auch für andere Fragen zu erreichen. Und

Speaker:

wie gesagt, das eine ist dann das Anwaltliche und das andere, aber das kennst du

Speaker:

nicht dann mit deinem Disclaimer besser aus. Ganz herzlichen Dank. Vielen

Speaker:

Dank für die Einladung.

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About the Podcast

Das Schwere leicht gesagt
Trauer im Unternehmen
"Schluss mit dem Versteckspiel!"
Ja, wir sprechen über Verlust, Trauer und auch Tod im Unternehmen. Und, weil es ein sehr persönliches Thema werden kann, sind die Episoden durchgängig "per DU".

Warum dieser Podcast?
Weil Dein Unternehmen und Deine Mitarbeiter es sich nicht mehr leisten können, dieses Tabuthema zu ignorieren! Vom Wegschauen ist es nicht verschwunden, im Gegenteil.
Trauer im Unternehmenskontext kann teuer werden, besonders, wenn sie unvorbereitet in die Krise führt. Dabei wir reden hier nicht von Kleingeld, sondern von fünf- bis sechsstelligen Beträgen, die es Dein Unternehmen kosten kann, wenn jetzt die Kommunikation scheitert. Das ist kein Hirngespinst, sondern Fakt!

Glaubst Du nicht?
- Was kostet es Dich, wenn Deine wichtigste Vertrieblerin, welche die ganz großen Abschlüsse auf Augenhöhe verhandelt für vier Wochen komplett nach Trauerbedingter Krankschreibung ausfällt? Und wer krank ist, darf nicht kontaktiert werden ...
- Nach einer aktuellen französischen Studie kündigt jede 9. Fachkraft, wenn sie das eigene Unternehmen nach einem Trauerfall als inkompetent erlebt.

Die Technische Hochschule Würzburg hat in Zusammenarbeit mit uns herausgefunden, dass 80% der Führungskräfte bereits mit Trauer im Unternehmen konfrontiert wurden. Und was noch schockierender ist: Diese Führungskräfte fühlten sich oft hilflos in dieser Situation. Leitfäden, Kommunikationstraining und Informationen sind dringend notwendig.

Deshalb präsentieren wir: "Das Schwere LEICHT gesagt"
Hier behandeln wir Schlüsselthemen:

- Informationen zu Verlust, Trauer und gar Tod im Unternehmen.
- Erfahrungen von Unternehmern und Führungskräften, wie sie in dieser Situation gehandelt haben, bzw. was sie gelernt haben.
- Praktische Unterstützung für Sie und Ihre Mitarbeiter.

Unser Ingenieurbüro für Arbeitssicherheit und Betriebliches Gesundheitsmanagement Heinke Wedler bietet Ihnen den "Trauermanager". (www.trauer-manager.de/trauermanager)
1. Ein Handbuch mit detaillierten Leitfäden für die wichtigsten Traueranlässe. In die Leitfäden fließen direkt die Rahmenentscheidungen der Geschäftsleitung mit ein.
2. Diese werden ergänzt durch monatliche Online-Trainings in kleinen Gruppen.
3. Und wenn Ihre Führungskräfte nicht mehr weiter wissen, sind wir online für sie da - und wenn es ganz Dicke kommt, auch vor Ort.

Haben Sie ein Thema, das in einer Episode besprochen werden sollte?
Lassen Sie es uns wissen. Vielleicht hören Sie bald "Ihre Episode". Oder werden Sie selbst zum Interviewgast und teilen Sie Ihre Perspektive: podcast@trauer-manager.de.

Und keine Sorge, wenn wir über Angebote sprechen, finden Sie alle Informationen hier in den Shownotes. Wir prüfen alles sorgfältig, bevor wir es empfehlen. Einzelne Empfehlungen können Affiliatelinks sein.

Abonnieren Sie unseren Podcast und teilen Sie ihn großzügig!
Denn wenn der Tod oder die Trauer anklopft, zählen nur noch Bordmittel - Oder eben das, was sie mit einem Handgriff erreichen können. Und manchmal sind die überraschend begrenzt.

In jedem Unternehmen werden diese Informationen früher oder später gebraucht. Wir wissen nur nicht, wann. Mit über 1 Million Verstorbenen pro Jahr, davon 150.000 im erwerbsfähigen Alter, und den realen Herausforderungen wie Krebs und Herzkrankheiten sollten Sie gut vorbereitet sein. Es könnte Sie schneller treffen, als Sie denken.

Wenn Sie Entscheidungsbefugnis und Budgetverantwortung haben, vereinbaren Sie noch heute einen Kennenlerntermin: https://trauer-manager.de/termin.

Datenschutzerklärung und Impressum findest Du auf unserer Homepage

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